Bundesland-Edition · 2026

Brutto Netto Rechner Brandenburg 2026

Was bleibt in Brandenburg vom Bruttogehalt übrig — exemplarisch berechnet für das regionale Median-Gehalt von 3.525 €.

Aktualisiert 26. April 2026 · Geprüft von NettoCheck-Redaktion · Quellen: BMF (§ 32a EStG), Bundesagentur für Arbeit (Entgeltatlas 2024), Statistisches Bundesamt

Steuerjahr 2026 · Deutschland

Brutto-Netto-Rechner

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Berechnung auf Basis der BMF-Lohnsteuertabellen 2026 (Stand April 2026). Ergebnis ohne Gewähr — keine Steuerberatung.

Daten zu Brandenburg

Hauptstadt
Potsdam
Median-Brutto Vollzeit
3.525 €
je Monat (Entgeltatlas 2024)
Daraus Netto, StKl I
2.278 €
Abzugsquote 35,4 %
Mietindex (Wohnen kalt)
92
Bundesschnitt = 100 · nahe am Bundesschnitt
Kirchensteuer
9 %
der Lohnsteuer
Region
Ost

Wie viel Netto bleibt in Brandenburg?

Das Median-Bruttogehalt einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung in Brandenburg lag laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zuletzt bei 3.525 € pro Monat. Median heißt: Die eine Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient mehr, die andere weniger — der Mittelwert ist also weniger repräsentativ als oft gedacht, weil hohe Spitzeneinkommen ihn nach oben verzerren.

Setzen wir dieses Median-Brutto in den Rechner ein — Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, keine Kirchen­mitgliedschaft, keine Kinder, 35 Jahre alt — kommen wir auf rund 2.278 € netto im Monat. Die Abzugsquote von 35,4 % setzt sich zusammen aus Lohnsteuer (505 €), Krankenversicherung (287 €), Pflegeversicherung (81 €), Rentenversicherung (328 €) und Arbeitslosen­versicherung (46 €).

Wirtschaft und Gehälter in Brandenburg

Tesla-Werk Grünheide, Logistik im Berliner Speckgürtel, Energie- und Chemieindustrie in der Lausitz und Schwedt.

Diese Branchenstruktur erklärt, warum Brandenburg im Bundesländer-Vergleich auf Platz mit einem Median von 3.525 € liegt. Bundesländer mit starker Industrie und Konzern­zentralen ziehen tendenziell höhere Gehälter nach sich; ländlicher geprägte Regionen liegen darunter, dafür sind dort die Lebenshaltungskosten meist niedriger — der Mietindex von 92 (Bundesschnitt = 100) zeigt, dass Brandenburg beim Wohnen nahe am Bundesschnitt ist.

Was ändert sich regional, was nicht?

Drei Punkte sind häufig missverstanden. Erstens: Die Lohnsteuer ist bundeseinheitlich (§ 32a EStG). Der Tarif, der Grundfreibetrag (12.096 € in 2026) und die Progressionszonen gelten in Brandenburg genauso wie in Hamburg oder Sachsen. Zweitens: Auch Soli und Sozialabgaben (RV, ALV, KV, PV) sind nicht regional. Die Beitragssätze sind in ganz Deutschland identisch.

Drittens — und das ist der einzige relevante regionale Unterschied beim Lohnzettel: die Kirchensteuer. In Brandenburg beträgt sie 9 % der Lohnsteuer. Das entspricht dem bundesweiten Standardsatz, den 14 von 16 Bundesländern anwenden — nur Bayern und Baden-Württemberg liegen mit 8 % einen Prozentpunkt darunter. Wer aus der Kirche austritt, spart diesen Anteil dauerhaft.

Steuerklassen — wirken Sie sich regional aus?

Nein. Die Steuerklassen-Wahl ist bundeseinheitlich geregelt. Singles werden automatisch in Steuerklasse I geführt, Alleinerziehende mit Kindergeld-Anspruch in Klasse II (zusätzlich Entlastungsbetrag von 4.260 € pro Jahr). Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen drei Kombinationen wählen: IV/IV (beide gleich), IV/IV mit Faktor (fairster Lohnsteuerabzug, fast keine Nachzahlung) oder III/V (höheres Netto beim Hauptverdiener, dafür höheres Risiko einer Nachzahlung). Eine reine Verlagerung der Steuerklasse spart aufs Jahr gerechnet keine Steuer — die Veranlagung gleicht das aus. Nur das Monats-Cashflow ändert sich.

Was bedeutet das Netto in Brandenburg im Alltag?

Mit Mietindex 92 ist Brandenburg nahe am Bundesschnitt. Konkret bedeutet das: Bei 2.278 € Netto pro Monat bleiben — je nach individueller Wohnsituation — nach Miete und Nebenkosten typischerweise zwischen 50 % und 65 % zur freien Verfügung. Das ist kein gutes Bild der individuellen Situation, sondern ein grober Richtwert auf Basis der Median-Mieten. Wer eine eigene Berechnung möchte, sollte den Calculator oben mit dem persönlichen Brutto, der Steuerklasse und dem Kirchenstatus füttern.

Hinweis ohne Gewähr

Diese Seite stellt keine Steuerberatung dar. Die Berechnungen folgen § 32a EStG (Lohnsteuer-Tarif 2026) sowie den aktuellen Sozialversicherungs-Beitragssätzen und -Bemessungs­grenzen. Individuelle Frei­beträge, Werbungskosten oder besondere Sachverhalte (Pendler­pauschale, Kinder­bonus, geldwerter Vorteil) können das Ergebnis verändern. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

Häufige Fragen — Brandenburg

Wie viel Netto bleiben in Brandenburg bei einem mittleren Gehalt?

Das Median-Bruttogehalt einer Vollzeitstelle in Brandenburg liegt 2024/2025 laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei rund 3.525 € pro Monat. In Steuerklasse I, ohne Kirchenmitgliedschaft und ohne Kinder, bleiben davon nach Lohnsteuer, Soli und Sozialabgaben rund 2.278 € netto übrig — eine Abzugsquote von etwa 35,4 %.

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Brandenburg?

In Brandenburg beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohnsteuer. Das ist der bundesweite Standardsatz, der in 14 von 16 Bundesländern gilt. Erhoben wird sie nur, wenn Sie evangelisches oder katholisches Kirchenmitglied sind.

Verändert das Bundesland die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer selbst (§ 32a EStG) ist bundeseinheitlich — Tarif, Grundfreibetrag und Steuersätze gelten überall gleich. Auch Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden sich nicht regional. Einziger landesspezifischer Faktor ist die Kirchensteuer (8 % in BW und BY, 9 % sonst).

Wie viel kostet das Leben in Brandenburg?

Der Mietindex (Wohnen kalt) liegt in Brandenburg bei 92 (Bundesdurchschnitt = 100). Damit ist das Bundesland nahe am Bundesschnitt. Bei der Frage „reicht das Netto zum Leben?" lohnt sich also ein Blick darauf, wie viel vom Nettogehalt nach Miete und Nebenkosten übrig bleibt — nicht nur auf das Brutto.

Welche Steuerklasse ist in Brandenburg sinnvoll?

Auch hier gilt bundeseinheitliches Recht: Singles bekommen automatisch Steuerklasse I, Alleinerziehende II. Verheiratete können zwischen IV/IV (gleich), IV/IV mit Faktor (fair, kaum Nachzahlung) oder III/V (höheres Netto beim Hauptverdiener) wählen — die Wahl ist regional unabhängig.

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