Brutto-Netto · 2026 · Update
Brutto-Netto-Rechner 2026 — alle neuen Werte für deine Gehaltsabrechnung
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag für 2026 beträgt laut § 32a EStG 12.096 € im Jahr für Alleinstehende — eine Anhebung um 312 € gegenüber 2025 (11.784 €). Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt er sich auf 24.192 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an — der Brutto-Netto-Rechner muss diesen Wert in seine Lohnsteuer-Tabelle 2026 einarbeiten.
| Jahr | Single | Verheiratet (Splitting) | Anhebung Single |
|---|---|---|---|
| 2024 | 11.604 € | 23.208 € | — |
| 2025 | 11.784 € | 23.568 € | + 180 € |
| 2026 | 12.096 € | 24.192 € | + 312 € |
Die Anhebung folgt der verfassungsrechtlich gebotenen Anpassung an das Existenzminimum gemäß 14. Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Effekt: bei einem Single mit 3.000 € Brutto monatlich rund 65 € weniger Lohnsteuer im Jahr — etwa 5 €/Monat zusätzlich auf dem Konto.
Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) wurden zum 01.01.2026 gemäß der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 angepasst — sie definieren das höchste beitragspflichtige Brutto. Brutto-Bestandteile oberhalb der jeweiligen BBG sind beitragsfrei (steuerpflichtig bleiben sie aber).
| Versicherung | BBG/Monat 2025 | BBG/Monat 2026 | BBG/Jahr 2026 |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | 5.175,00 € | 5.512,50 € | 66.150 € |
| Pflegeversicherung (PV) | 5.175,00 € | 5.512,50 € | 66.150 € |
| Rentenversicherung (RV) | 7.550,00 € | 8.050,00 € | 96.600 € |
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | 7.550,00 € | 8.050,00 € | 96.600 € |
Die BBG-Anhebung kostet Spitzenverdiener Netto: wer über 8.050 € brutto monatlich verdient, zahlt 2026 absolut mehr Sozialversicherungsbeiträge als 2025. Bei 9.000 € Brutto Single ohne Kirchensteuer macht das rund 60–80 € weniger Netto pro Monat. Wer unter 5.175 € brutto verdient, ist nicht betroffen.
Wie wirkt sich der KV-Zusatzbeitrag auf das Netto 2026 aus?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen ist gemäß GKV-Spitzenverband-Bekanntmachung 2026 auf 2,5 % gestiegen (von 2,5 % bereits 2025 nach starkem Anstieg von 1,7 % 2024). Er wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt — Arbeitnehmer-Anteil 1,25 %. Beim Brutto-Netto-Rechner muss zwingend der individuelle Zusatzbeitrag deiner Kasse eingegeben werden, weil die Spannweite groß ist.
| Krankenkasse | Zusatz 2026 | Mehr-Netto vs. Ø (4.000 € Brutto) |
|---|---|---|
| HKK Erste Gesundheit | 1,69 % | + 16 €/Monat |
| BKK Firmus | 1,80 % | + 14 €/Monat |
| Audi BKK | 2,10 % | + 8 €/Monat |
| Durchschnitt GKV | 2,50 % | — |
| BARMER | 3,29 % | − 16 €/Monat |
| DAK-Gesundheit | 3,40 % | − 18 €/Monat |
Ein Kassenwechsel ist 2026 mit einer Sonderkündigungsrecht-Frist von 2 Monaten möglich — wer von BARMER zu HKK wechselt, gewinnt jährlich rund 384 € Netto bei 4.000 € Brutto.
Was hat sich beim Pflegezuschlag für Kinderlose geändert?
Der Pflegezuschlag für Kinderlose bleibt 2026 unverändert bei 0,6 Prozentpunkten — Gesamtbeitrag also 4,0 % für Kinderlose ab 23 Jahren versus 3,4 % für Eltern. Die Eltern-Abschläge ab dem zweiten Kind blieben ebenfalls erhalten:
| Familienstand | PV-Beitrag gesamt | AN-Anteil 2026 |
|---|---|---|
| Kinderlos (≥ 23 Jahre) | 4,0 % | 2,3 % |
| Eltern, 1 Kind (oder <25 J.) | 3,4 % | 1,7 % |
| Eltern, 2 Kinder | 3,15 % | 1,45 % |
| Eltern, 3 Kinder | 2,90 % | 1,20 % |
| Eltern, 4 Kinder | 2,65 % | 0,95 % |
| Eltern, 5+ Kinder | 2,40 % | 0,70 % |
Wichtig: Die Abschläge gelten nur, solange das jüngste Kind unter 25 Jahren ist. Sobald das jüngste Kind 25 wird, fallen alle Eltern-Abschläge weg — selbst bei einer Familie mit 5 Kindern wird dann wieder 1,7 % gezahlt (oder 2,3 % falls keiner mehr lebt).
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Solidaritätszuschlag 2026 — wer zahlt noch?
Die Soli-Freigrenze wurde 2026 leicht angehoben: bis zu einer Lohnsteuer von 19.950 €/Jahr für Singles bzw. 39.900 €/Jahr für Verheiratete fällt kein Soli an. Das entspricht einem Brutto von rund 73.500 €/Jahr (Single, ohne Kinder) bzw. ca. 6.130 € Brutto/Monat — alle darunter zahlen null Soli.
Über der Freigrenze gilt eine Milderungszone, in der der volle Satz 5,5 % schrittweise erreicht wird. Den vollen Satz zahlen erst wieder Spitzenverdiener mit über 99.000 € Lohnsteuer pro Jahr (Single) — entsprechend ca. 280.000 €/Jahr Brutto. Für die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmer ist der Soli faktisch abgeschafft.
Kirchensteuer 2026 — unverändert 8 % oder 9 %
Die Kirchensteuer bleibt 2026 unverändert: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Bemessungsgröße ist die Lohnsteuer, nicht das Brutto. Ein Kirchenaustritt 2026 spart bei einem Single mit 3.500 € Brutto pro Jahr rund 480 € Netto — der Austritt bleibt eine der wirkungsvollsten Netto-Optimierungen.
Wie viel Netto-Mehr bringt das Update gegenüber 2025?
Die Kombination aus Grundfreibetrag-Anhebung und teilweise höherer BBG führt 2026 zu leichten Verschiebungen. Beispielrechnungen, jeweils Klasse I, NRW, ohne Kirchensteuer, gesetzlich kassiert (Zusatz 2,5 %), kinderlos:
| Brutto/Monat | Netto 2025 | Netto 2026 | Differenz |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.732 € | 1.743 € | + 11 € |
| 3.500 € | 2.290 € | 2.300 € | + 10 € |
| 5.000 € | 3.041 € | 3.053 € | + 12 € |
| 7.000 € | 4.165 € | 4.180 € | + 15 € |
| 9.000 € | 5.265 € | 5.220 € | − 45 € (BBG-Effekt) |
Wer unter der BBG-RV-Grenze von 8.050 € brutto liegt, gewinnt durch die Grundfreibetrag-Anhebung leicht. Wer darüber liegt, verliert durch die Anhebung der BBG zusätzlich Netto, weil mehr Brutto beitragspflichtig wird.
Häufige Fragen — Brutto-Netto-Rechner 2026 Werte
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.096 € im Jahr (1.008 € pro Monat). Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt er sich auf 24.192 €. Bis zu diesem Einkommen wird keine Einkommensteuer fällig — du bezahlst Lohnsteuer erst ab dem ersten Euro oberhalb dieser Grenze.
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.512,50 € pro Monat (66.150 € pro Jahr). Für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind es einheitlich 8.050 € pro Monat (96.600 € pro Jahr). Brutto-Bestandteile oberhalb dieser Grenzen sind beitragsfrei.
Was ist der Pflegezuschlag für Kinderlose 2026?
Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen 2026 einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den Pflegeversicherungsbeitrag (insgesamt 4,0 % statt 3,4 % für Eltern). Eltern mit mehreren Kindern erhalten Abschläge ab dem zweiten Kind: minus 0,25 % pro Kind, maximal minus 1,0 % bei 5+ Kindern. Bis das jüngste Kind das 25. Lebensjahr erreicht.
Wann fällt 2026 noch Solidaritätszuschlag an?
Den Soli zahlen 2026 nur noch Spitzenverdiener: bis zu einer Lohnsteuer von 19.950 € pro Jahr (Single) bzw. 39.900 € (Verheiratete) gilt die Freigrenze — null Soli. Darüber wird in einer Milderungszone schrittweise der volle Satz von 5,5 % erreicht, ab ca. 99.000 € Lohnsteuer (Single) zahlst du den vollen Satz. Das entspricht einem Brutto von ca. 95.000 € pro Jahr.
Wie hat sich der KV-Zusatzbeitrag 2026 entwickelt?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen liegt 2026 bei 2,5 % (gegenüber 1,7 % 2024). Er wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt — der Arbeitnehmer-Anteil beträgt 1,25 %. Der Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2024 kostet bei 4.000 € Brutto monatlich rund 16 € extra Netto-Verlust.
Welche Werte sollte mein Brutto-Netto-Rechner 2026 verwenden?
Für ein korrektes 2026er Netto braucht der Rechner: Grundfreibetrag 12.096 €, Werbungskosten-Pauschale 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, KV 14,6 % + Zusatz, PV 3,4 % (kinderlos +0,6 %), RV 18,6 %, ALV 2,6 %, BBG KV/PV 5.512,50 €, BBG RV/ALV 8.050 €, Soli-Freigrenze 19.950 € Lohnsteuer (Single), Soli-Satz 5,5 % über Milderungszone, Kirchensteuer 8 %/9 %.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- 1 § 32a EStG — Einkommensteuertarif & Grundfreibetrag 2026
- 2 BMF — Lohnsteuer-Eckwerte und Programmablaufplan 2026
- 3 GKV-Spitzenverband — Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026
- 4 BMAS — Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
- 5 BMF-Lohnsteuer-Rechner — offizielle Vergleichswerte 2026
Hinweis: Alle Werte basieren auf den offiziellen Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums, des GKV-Spitzenverbandes und der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Rechenbeispiele sind ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung. Individuelle Faktoren wie geldwerte Vorteile, Sachbezüge, höherer Krankenkassen-Zusatz, betriebliche Altersvorsorge oder erhöhte Werbungskosten können das tatsächliche Netto verschieben.
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