Minijob · Geringfügige Beschäftigung · 2026

Minijob 2026 — Was die neue 556-Euro-Grenze für dich bedeutet

Kurz beantwortet: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 556 € pro Monat (6.672 €/Jahr) und ist dynamisch an den Mindestlohn (12,82 €) gekoppelt. Arbeitnehmer zahlen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben — ausgenommen der Renten-Pflichtbeitrag (3,6 %), von dem du dich per Antrag befreien kannst. Arbeitgeber tragen pauschal rund 31,4 % Nebenkosten. Im Brutto-Netto-Rechner Minijob-Variante prüfen →

Was ist 2026 ein Minijob?

Ein Minijob (offiziell: geringfügig entlohnte Beschäftigung) ist eine Anstellung, bei der das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Seit der Reform 2022 ist diese Grenze nicht mehr starr (früher: 450 €), sondern dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Konkret: 130 Stunden zum jeweils geltenden Mindestlohn ergeben den Wert.

Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde zum 1. Januar 2026 ist die Minijob-Grenze auf 556 € im Monat bzw. 6.672 € im Jahr gestiegen. Geregelt ist das in § 8 SGB IV. Charakteristisch für den Minijob: für den Arbeitnehmer fallen praktisch keine Abzüge an, der Arbeitgeber zahlt pauschale Sozialabgaben an die Minijob-Zentrale.

Wie viel Netto bleibt vom 556-Euro-Minijob?

Die Standard-Rechnung ist denkbar einfach: 556 € brutto = 556 € netto, wenn du dich von der Renten-Pflichtversicherung befreien lässt. Bleibst du in der Rentenversicherung pflichtig, ziehst du 3,6 % Eigenanteil ab — das sind ca. 20 € pro Monat. Dafür sammelst du Rentenpunkte und kannst Riester nutzen.

KonstellationBruttoRV-EigenanteilNettoHinweis
Standard mit RV-Befreiung556 €0 €556 €Empfohlen für Schüler, Studenten, Rentner
Standard ohne RV-Befreiung556 €≈ 20 €≈ 536 €Sammelt Rentenpunkte, Riester-fähig
Minijob neben Hauptjob556 €0 €556 €Steuerfrei, SV-frei (1 Minijob erlaubt)
Zwei parallele Minijobs2 × 556 €SV-pflichtigZweiter Job wird voll abgabenpflichtig
Minijob in StKl VI (Nebenjob)556 €≈ 20 €≈ 536 €Falls AG nicht pauschalbesteuert

Quelle: Minijob-Zentrale 2026, GKV-Spitzenverband. Die meisten Arbeitgeber wählen Pauschalsteuer (2 %) — dann bleibt der Job für dich vollständig steuerfrei.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2026?

Während Minijobber kaum Abzüge tragen, zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge an die Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn-See) von rund 31,4 % auf den Brutto- Lohn. Die Bestandteile:

  1. Pauschale Krankenversicherung 13 % — entfällt für privat Versicherte.
  2. Pauschale Rentenversicherung 15 % — Aufstockungsbeitrag, wenn AN nicht befreit ist.
  3. Pauschale Lohnsteuer 2 % — beinhaltet Soli und Kirchensteuer.
  4. Umlage U1 (Krankheit) ca. 1,1 % — Erstattung Lohnfortzahlung.
  5. Umlage U2 (Mutterschutz) ca. 0,24 % — Erstattung Mutterschaftslohn.
  6. Umlage U3 (Insolvenzgeld) ca. 0,06 % — Schutz bei Arbeitgeberinsolvenz.
  7. Gesetzliche Unfallversicherung — branchenabhängig (Berufsgenossenschaft).

Bei einem 556-Euro-Minijob fallen damit rund 175 € Nebenkosten an — Gesamtbelastung Arbeitgeber etwa 731 €. Im Vergleich zur regulären Sozialversicherung (Arbeitgeber-Anteil ca. 21 %) sind Minijobs für Unternehmen pro Brutto-Euro teurer, aber durch geringeren Verwaltungsaufwand und Flexibilität attraktiv.

Was passiert bei Überschreitung der 556-Euro-Grenze?

Wer einmal über 556 € verdient, verliert nicht automatisch den Minijob-Status. Es gelten zwei Toleranz-Regeln aus § 8 Abs. 1b SGB IV:

FallBis zuWie oftFolge
Unvorhersehbar (z. B. Krankheitsvertretung)1.112 €/Monat (2 × Grenze)Bis zu 3 Mal in 12 MonatenBleibt Minijob
Vorhersehbar / regelmäßigWird Midijob ab 556,01 €
Mehrere Minijobs in Summe556 €DauerhaftAlle ab Überschreitung SV-pflichtig
Jahresgrenze überschreiten6.672 €Im KalenderjahrSofort Midijob, rückwirkend

Wichtig: bei vorhersehbarer Überschreitung greift kein Schutz — du landest sofort im Midijob- Übergangsbereich (556,01 €–2.000 €), in dem reduzierte Sozialabgaben gelten. Plane Lohnerhöhungen mit deinem Arbeitgeber daher rechtzeitig.

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Minijob neben Hauptjob, Studium oder Rente — was beachten?

Die häufigsten Konstellationen rund um den Minijob 2026:

  1. Hauptjob + 1 Minijob: Erlaubt, der Minijob bleibt steuer- und SV-frei. Ab dem zweiten parallelen Minijob werden alle weiteren wie ein normaler Nebenjob in Steuerklasse VI behandelt — oft mit hohen Abzügen.
  2. Studierende: Minijob ist sozialversicherungsfrei (Werkstudent gilt erst bei mehr als 20 Std/Woche). BAföG-Empfänger dürfen bis zu 556 € verdienen, ohne dass der BAföG-Satz gekürzt wird.
  3. Rentner: Vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt: bis 556 € keine Anrechnung auf die Rente. Nach Regelaltersgrenze ist sogar unbegrenzter Hinzuverdienst möglich (seit 01.01.2023). RV-Befreiung empfehlenswert.
  4. Bürgergeld-Bezieher: 100 € Freibetrag pauschal, dann 20–30 % des übersteigenden Verdienstes als Freibetrag. Aus 556 € Minijob bleiben ca. 230 € anrechnungsfrei. Details siehe Bürgergeld-Rechner.
  5. Eltern in Elternzeit: Bis zu 32 Wochenstunden Teilzeit erlaubt — ein Minijob ist meist unproblematisch und wird nicht aufs Elterngeld angerechnet (außer es läuft noch Elterngeld in den ersten 12/14 Monaten).

Rentenversicherungs-Befreiung — wann ja, wann nein?

Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig, können sich aber per schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Die Befreiung ist endgültig und gilt für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Pro RV-PflichtPro RV-Befreiung
Sammelt Wartezeit-Monate für Rentenanspruch20 €/Monat mehr Netto
Riester-förderfähig (175 € Zulage + Kinderzulagen)Sinnvoll für Rentner und Personen ohne Riester-Bedarf
Reha-Anspruch über DRVSinnvoll, wenn anderer Hauptjob bereits RV-pflichtig ist
Erwerbsminderungsrente-Anspruch (5 Pflichtbeitragsjahre)Schüler / Studenten ohne langfristige Job-Perspektive

Faustregel: Bei längerfristigem Minijob als einziger Beschäftigung — RV-Pflicht behalten und Riester nutzen. Bei kurzem Aushilfsjob neben Hauptjob — Befreiung beantragen.

Häufige Fragen — Minijob 2026

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei 556 € (jährlich 6.672 €). Sie ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 130 Stunden zum Mindestlohn von 12,82 €/Stunde ergeben den Wert. Steigt der Mindestlohn 2027, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.

Was bleibt 2026 von 556 € Minijob netto übrig?

In der Regel die vollen 556 € — Minijobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (Arbeitgeber zahlt pauschal). Eine Ausnahme ist der Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (3,6 % AN-Anteil = ca. 20 €/Monat), von dem du dich aber per schriftlichem Antrag befreien lassen kannst. Mit Befreiung: 556 € brutto = 556 € netto.

Wie viel kostet ein 556-Euro-Minijob den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von rund 31,4 % zusätzlich zum Lohn — bei 556 € Minijob also ca. 175 € Nebenkosten. Das umfasst: 13 % pauschale Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer, sowie U1, U2, U3-Umlagen und gesetzliche Unfallversicherung. Gesamtkosten Arbeitgeber: rund 731 €/Monat.

Was passiert bei Überschreiten der 556-Euro-Grenze?

Bis zu drei Mal pro Zwölf-Monats-Zeitraum darf die Grenze unvorhersehbar überschritten werden — z. B. bei Krankheitsvertretungen oder Saisonspitzen. Ein einmaliger Verdienst bis zum Doppelten (1.112 €) ist erlaubt. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird der Job rückwirkend zum Midijob im Übergangsbereich (556,01 €–2.000 €) und voll sozialversicherungspflichtig.

Lohnt sich der Minijob neben dem Hauptjob?

Pro Hauptjob ist genau ein Minijob mit 556 € steuer- und SV-frei zulässig. Ab dem zweiten Minijob neben dem Hauptjob werden Lohnsteuer (Klasse VI) und Sozialabgaben fällig. Ein 556-Euro-Minijob neben einer Vollzeitstelle bringt also netto fast die vollen 556 € extra — sehr attraktiv. Achtung: bei mehreren Minijobs ohne Hauptjob werden ab Überschreiten von 556 € in Summe alle SV-pflichtig.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?

Ja — Minijobber haben dieselben arbeitsrechtlichen Rechte wie Vollzeit-Beschäftigte: gesetzlicher Mindesturlaub (4 Wochen anteilig nach Wochenarbeitstagen), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen, bezahlte Feiertage, Mutterschutz und Kündigungsschutz. Bei einer Drei-Tage-Woche sind das 12 Werktage Urlaub pro Jahr.

Quellen & rechtliche Grundlagen

  1. 1 BMAS — Mindestlohn-Erhöhungs­verordnung 2026 (12,82 € / Std.)
  2. 2 § 8 SGB IV — Geringfügige Beschäftigung & Verdienstgrenze
  3. 3 Minijob-Zentrale — Beitragssätze 2026 für gewerbliche Minijobs
  4. 4 DRV — Hinzuverdienst neben Rente und Befreiungsantrag
  5. 5 GKV-Spitzenverband — Geringfügigkeits-Richtlinien 2026
  6. 6 BMF-Lohnsteuer-Rechner — Pauschalsteuer-Vergleich

Hinweis: Die hier genannten Beträge basieren auf den offiziellen Veröffentlichungen der Minijob-Zentrale, den Geringfügigkeits-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes und der Mindestlohn-Verordnung 2026. Sie sind Beispielrechnungen und ohne Gewähr — keine Steuerberatung. Insbesondere die Pauschalsteuer-Wahl liegt beim Arbeitgeber; einzelne Branchen (z. B. Privathaushalte über Haushaltsscheck-Verfahren) folgen abweichenden Beitragssätzen. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir einen Lohnsteuer-Hilfeverein oder Steuerberater.

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