Tarif · Freibeträge · BBG · 2026

Lohnsteuer 2026 — Tarif, Freibeträge & BBG kompakt erklärt

Kurz beantwortet: Die Lohnsteuer 2026 beginnt nach §32a EStG ab einem zu versteuernden Einkommen von 12.096 € (Grundfreibetrag), steigt progressiv von 14 % auf 42 % (Spitzensatz ab 68.481 €) und endet bei 45 % (Reichensteuer ab 277.825 €). BBG KV/PV: 5.512,50 € pro Monat, BBG RV/ALV: 8.050 €. Eigenes Netto im Brutto-Netto-Rechner 2026 prüfen.

Aktualisiert am · Autor: NettoCheck-Redaktion · Geprüft von Lukas Brandl, Diplom-Finanzwirt · Lohnsteuer-Hilfeverein · Quelle: §32a EStG

Lohnsteuertarif 2026 — die fünf Tarifzonen

Der Einkommensteuertarif ist in Deutschland progressiv: Wer mehr verdient, zahlt nicht nur mehr Steuer absolut, sondern auch einen höheren Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro. Der Tarif ist in §32a EStG geregelt und besteht aus fünf Zonen:

  • Zone 1 — Nullzone: bis 12.096 € zu versteuerndes Einkommen, Steuersatz 0 %.
  • Zone 2 — Eingangsprogression: 12.097 € bis 17.443 €, Steuersatz steigt linear von 14 % auf 24 %.
  • Zone 3 — Hauptprogression: 17.444 € bis 68.480 €, Steuersatz steigt linear von 24 % auf 42 %.
  • Zone 4 — Spitzensteuersatz: 68.481 € bis 277.825 €, konstant 42 %.
  • Zone 5 — Reichensteuersatz: ab 277.826 €, konstant 45 %.

Die Zonengrenzen werden 2026 — wie jedes Jahr — gegen die kalte Progression nach oben verschoben. Wer 2025 ein Brutto von 50.000 € hatte und 2026 dasselbe Brutto behält, zahlt nominal etwas weniger Lohnsteuer als im Vorjahr.

Wichtige Freibeträge und Pauschalen 2026

Das Lohnsteuergesetz kennt eine Reihe von Beträgen, die das zu versteuernde Einkommen senken — automatisch durch die Steuerklasse oder auf Antrag:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € pro Jahr (Werbungskosten-Pauschale, automatisch).
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 € pro Jahr (Ledige), 72 € (Verheiratete).
  • Vorsorgepauschale: abhängig von Bruttolohn und KV-Beitrag, automatisch in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € (Steuerklasse II) plus 240 € pro weiterem Kind.
  • Kinderfreibetrag & BEA-Freibetrag: zusammen 9.756 € pro Kind bei zusammen veranlagten Eltern (Hälfte je Elternteil bei Einzelveranlagung).

Beim Lohnsteuerabzug greift bis zu einem Brutto von rund 6.000 € monatlich der Kinderfreibetrag noch nicht — stattdessen erhalten Eltern Kindergeld. Das Finanzamt prüft am Jahresende automatisch, was günstiger war (Günstigerprüfung nach §31 EStG): bei mittlerem Einkommen meist Kindergeld, bei sehr hohem Einkommen meist Kinderfreibetrag.

Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben 2026

Auf das gesamte Brutto fallen Sozialabgaben an — aber nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Was darüber liegt, wird beitragsfrei. Für 2026 gelten bundeseinheitliche Werte:

SozialversicherungBBG / MonatBBG / JahrAN-Anteil
Krankenversicherung (KV)5.512,50 €66.150 €7,3 % + halber Zusatz
Pflegeversicherung (PV)5.512,50 €66.150 €1,7 % (+ 0,6 % Kinderlose)
Rentenversicherung (RV)8.050,00 €96.600 €9,3 %
Arbeitslosenversicherung (ALV)8.050,00 €96.600 €1,3 %

Folge der unterschiedlichen BBG: Wer zwischen 5.512,50 € und 8.050 € verdient, zahlt nur noch RV- und ALV-Beiträge auf den darüber liegenden Anteil — KV und PV sind bereits gedeckelt. Ab 8.050 € Brutto fällt für jeden zusätzlichen Euro keine Sozialabgabe mehr an. Die Netto-Steigerung beim Brutto-Plus wird in dieser Zone deutlich steiler.

Soli und Kirchensteuer 2026

Der Solidaritätszuschlag ist seit 2021 für rund 90 % aller Arbeitnehmer abgeschafft. Er fällt nur noch an, wenn die Jahres-Lohnsteuer 19.950 € (Ledige) bzw. 39.900 € (Verheiratete) übersteigt. Bis 33.912 € Lohnsteuer greift eine Milderungszone, in der der Soli langsam anwächst. Erst darüber gelten die vollen 5,5 % der Lohnsteuer.

Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer in allen Bundesländern — außer Bayern und Baden-Württemberg, wo 8 % gelten. Sie wird nur fällig, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Körperschaft bist (kath., ev., altkath., jüdisch in einigen Ländern). Wer ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer — der Austritt wirkt steuerlich ab dem Folgemonat.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Häufige Fragen zur Lohnsteuer 2026

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 nach §32a Abs. 1 EStG 12.096 € pro Jahr für Ledige und 24.192 € für zusammen veranlagte Ehepartner. Bis zu dieser Höhe bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. Das entspricht ungefähr 1.008 € pro Monat als steuerfreier Grundlohn — Sozialabgaben werden trotzdem fällig.

Ab welchem Brutto greift der Spitzensteuersatz von 42 %?

Der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 € (Ledige). Ab 277.825 € folgt der Reichensteuersatz von 45 %. Wichtig: Der Spitzensatz gilt nur für jeden Euro über der Grenze — nicht für das gesamte Einkommen. Das deutsche Steuerrecht verwendet einen progressiven Tarif.

Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?

Für die Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) liegt die BBG 2026 bundeseinheitlich bei 5.512,50 € pro Monat (66.150 € jährlich). Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt 8.050 € pro Monat (96.600 € jährlich). Über diesen Grenzen werden keine Sozialabgaben mehr fällig — das Netto wächst dort schneller als das Brutto.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?

Der Soli beträgt unverändert 5,5 % der Lohnsteuer. Er wird erst fällig, wenn die Lohnsteuer im Jahr 19.950 € überschreitet (Freigrenze für Ledige). In der Milderungszone bis 33.912 € steigt er linear an. Rund 90 % aller Arbeitnehmer zahlen 2026 keinen Soli mehr — er wirkt nur noch bei Spitzenverdienern.

Was ändert sich konkret von 2025 zu 2026?

Wichtigste Änderungen: Grundfreibetrag steigt von 11.784 € auf 12.096 € (+312 €). Eingangssatz von 14 % bleibt. Tarifeckwerte werden gegen die kalte Progression nach oben verschoben. BBG KV/PV steigt von 5.175 € auf 5.512,50 €. BBG RV/ALV steigt von 7.550 € auf 8.050 €. Pflegebeitrag bleibt bei 3,4 % Basis (Kinderlosenzuschlag 0,6 %).

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