Splittingverfahren · §38b EStG · 2026

Steuerklasse 3 und 5 — wann lohnt sich die Kombination 2026?

Kurz beantwortet: Die Kombination III/V lohnt sich für verheiratete Doppelverdiener, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (Verhältnis mind. 60:40). Klasse III bekommt den vollen Grundfreibetrag, Klasse V keinen — der Höherverdiener hat dadurch unterjährig mehr Netto. Aufs Jahr gerechnet kein Vorteil; oft Nachzahlung. Vergleich im Brutto-Netto-Rechner.

Aktualisiert am · Autor: NettoCheck-Redaktion · Geprüft von Lukas Brandl, Diplom-Finanzwirt · Lohnsteuer-Hilfeverein · Quelle: §38b EStG

III/V im direkten Vergleich mit IV/IV und Faktor

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben in Deutschland drei Möglichkeiten, ihren Lohnsteuerabzug zu organisieren. Jede liefert aufs Jahr gerechnet das gleiche Netto — der Unterschied liegt ausschließlich darin, wie die Steuerlast unterjährig verteilt wird:

KombinationWer bekommt mehr Netto?Pflichtveranlagung?Nachzahlung wahrscheinlich?
IV/IVVerteilt — beide Partner gleichNeinNein, eher Erstattung
IV/IV mit FaktorAnteilig fairJaSehr selten
III/VHöherverdiener (III)JaJa, oft 500–2.000 €

Wer monatliche Liquidität für den Höherverdiener priorisiert (etwa weil er eine Immobilienfinanzierung oder Unterhaltszahlungen aus dem laufenden Einkommen bedient), greift häufig zu III/V. Wer dagegen Steuernachzahlungen vermeiden will, fährt mit IV/IV mit Faktor deutlich entspannter.

Rechenbeispiel: 5.500 € + 1.800 € Brutto

Carla verdient 5.500 € brutto monatlich, ihr Mann David 1.800 €. Beide verheiratet, kinderlos, gesetzlich versichert, evangelisch, Nordrhein-Westfalen. Werte für 2026 nach BMF-Lohnsteuerformel:

  • IV/IV: Carla rund 3.520 €, David rund 1.270 € netto. Summe: 4.790 €. Splittingvorteil von rund 1.800 € jährlich kommt erst über die Steuererklärung.
  • III/V: Carla (III) rund 3.870 €, David (V) rund 1.060 € netto. Summe: 4.930 €. Aufs Jahr ähnliche Endsumme, aber unterjährig 1.680 € mehr Liquidität bei Carla.
  • IV/IV mit Faktor (ca. 0,87): Carla rund 3.620 €, David rund 1.290 € netto. Summe: 4.910 €. Steuerlast unterjährig korrekt verteilt — keine spürbare Nachzahlung am Jahresende.

Bei stark unterschiedlichem Einkommen ist die monatliche Netto-Differenz zwischen III/V und IV/IV ohne Faktor groß genug, dass viele Paare III/V wählen — auch im Bewusstsein, dass am Jahresende eine Nachzahlung droht. Wichtig: Die Nachzahlung ist nicht zusätzlich, sondern korrigiert die unterjährig zu niedrige Steuer. Wer das einkalkuliert (z. B. monatlich rückstellt), hat mit III/V kein Problem.

So wechselst du in Klasse III/V

Der Antrag läuft beim Wohnsitz-Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern". Beide Partner unterschreiben, das Finanzamt überträgt die neue Kombination per ELStAM an die Arbeitgeber. Der Wechsel wirkt zum Folgemonat.

Seit 2020 ist der Steuerklassenwechsel mehrmals pro Jahr möglich (§39 Abs. 6 EStG) — typische Anlässe: Geburt eines Kindes, Mutterschutz, Elterngeld-Beantragung (besser in Klasse III oder IV gehen, weil Bemessungsgrundlage), bevorstehende Arbeitslosigkeit (Wechsel auf Klasse III erhöht das spätere Arbeitslosengeld I).

Achtung: Klasse V drückt Lohnersatzleistungen

Bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld wird die Bemessungsgrundlage aus dem Netto der letzten Monate ermittelt. Wer in Klasse V steckt, bekommt strukturell ein niedrigeres Netto und damit auch eine niedrigere Leistung. Vor planbaren Lebensereignissen — Kind bekommen, Job kündigen, längere Krankschreibung erwartet — sollte der Geringverdiener spätestens 7 Monate vorher in Klasse III oder IV wechseln. Das Sozialgesetzbuch erlaubt diesen Wechsel ausdrücklich, auch wenn er steuerlich kurzfristig ungünstig wirkt.

Wer das Faktorverfahren wählt, vermeidet den Klasse-V-Effekt komplett — das ist ein zusätzliches Argument, sich für IV/IV mit Faktor statt III/V zu entscheiden, sobald ein Lohnersatz absehbar ist. Mehr dazu im Faktorverfahren-Ratgeber .

Quellen & rechtliche Grundlagen

Häufige Fragen zu Steuerklasse 3 und 5

Wann ist die Kombination III/V besser als IV/IV?

Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere — Faustregel: Einkommensverhältnis mindestens 60 zu 40. Der Höherverdiener (III) hat den vollen Splitting-Grundfreibetrag, der Geringverdiener (V) keinen. Aufs Jahr gerechnet ist das Netto identisch zu IV/IV mit Faktor; III/V liefert nur unterjährig mehr monatliche Liquidität für den Höherverdiener.

Wer bekommt Klasse III, wer Klasse V?

Steuerklasse III geht immer an den Partner mit dem deutlich höheren Bruttoeinkommen. Klasse V erhält der geringer verdienende Ehegatte. Eine Kombination III/V ist nur möglich, wenn beide Partner in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben.

Wieso fällt das Netto in Klasse V so niedrig aus?

In Klasse V fehlt der Grundfreibetrag von 12.096 € (2026). Lohnsteuer wird vom ersten verdienten Euro fällig — und zwar mit dem Steuersatz, der zum gemeinsamen zu versteuernden Einkommen passt. Für den Geringverdiener fühlt sich das oft ungerecht an, ist aber Teil des Splittingverfahrens: Der Vorteil landet auf der Lohnabrechnung des Partners in Klasse III.

Muss ich bei III/V eine Steuererklärung abgeben?

Ja — die Kombination III/V führt zur Pflichtveranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 3a EStG. Eine Einkommensteuererklärung muss bis 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wer einen Steuerberater nutzt, hat länger Zeit (Ende Februar des übernächsten Jahres).

Was passiert bei Trennung mit Steuerklasse 5?

Im Trennungsjahr darf die Steuerklassenkombination noch beibehalten werden, ab dem Folgejahr wechseln beide Partner automatisch in Klasse I (oder II bei Alleinerziehenden). Wer in Klasse V steckt und sich trennt, sollte den Wechsel sofort beantragen — sonst zahlt sie/er weiter zu hohe Lohnsteuer und muss auf die Erstattung warten.

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